Betreuung bei Unterrichtsausfall Primarschulen
Betreuung von Schülerinnen und Schülern an den Primarschulen
Unterrichtsausfall kurzfristig (plötzliches Unwohlsein der Lehrperson)
Bei kurzfristigen Unterrichtsausfällen dürfen die Lernenden nicht nach Hause geschickt werden. Sie stehen unter der Obhut der Schule. Fachlehrpersonen oder die Partnerlehrpersonen übernehmen für den Rest des Halbtages die Betreuung.
Unterrichtsausfall nicht voraussehbar (Krankheit oder Unfall der Lehrperson)
Bei nicht vorhersehbarer Abwesenheit der Lehrperson dürfen die Lernenden während des ersten Unterrichtshalbtags grundsätzlich nicht nach Hause geschickt werden. Die Lernenden müssen von der Schule betreut werden.
· Die Eltern können ihre Kinder durch die Partnerlehrperson betreuen lassen. Das Kettentelefon muss vor 19.00 Uhr durchgeführt sein, sonst müssen die Lernenden am nächsten Vormittag zur Schule gehen. Die Eltern erhalten zu Beginn des Schuljahres ein Merkblatt mit der Regelung.
· Die Anmeldung für die Betreuung geschieht telefonisch an die betreuende Lehrperson.
Unterrichtsausfall voraussehbar (Weiterbildung, medizinischer Untersuch usw.)
Der Unterricht fällt aus. Die Erziehungsberechtigten sind jedoch mindestens eine Woche im Voraus schriftlich zu informieren.
· Es besteht die Möglichkeit, das Kind durch die Partnerlehrperson betreuen zu lassen. Die Anmeldung für die Betreuung geschieht telefonisch an die betreuende Lehrperson.
Unterrichtsausfall längerfristig
Für längere Unterrichtsausfälle wird immer eine Ste
Fachunterricht
Der Unterricht bei Fachlehrpersonen findet in jedem Fall statt: Deutsch als Zweit-sprache (DaZ), Handarbeit, Werken oder andere Lektionen bei Fachlehrpersonen, Logopädie und Religionsunterricht. Für Kinder aus anderen Gemeinden muss der Unterricht bei Fachlehrpersonen besucht werden, wenn es sich um mindestens zwei aufeinander folgende Lektionen handelt und der Transport gewährleistet ist.




