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Soziales Klima

Konsequenzen

Unerlaubte Gegenstände werden unverzüglich eingezogen und nichttolerierbares Verhalten wird der Schulleitung mitgeteilt. Konfisziertes Material kann dort durch die Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Die Klassenlehrperson wird umgehend über den Vorfall orientiert. Gespräche über weitere Massnahmen werden mit allen beteiligten Parteien geführt. Das weitere Vorgehen wird gemeinsam festgelegt.

Lehrpersonen können folgende Disziplinarmassnahmen verfügen:

Die Schulleitung kann die oben erwähnten Massnahmen verfügen und zusätzlich:

Diese Ausführungen sind gestützt auf die „Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung“