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Versicherung

Die Versicherungen sind grundsätzlich Sache der Erziehungsberechtigten!

Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind Kinder obligatorisch bei Krankheit und Unfall versichert (obligatorische Krankenkasse!). Eine Haftpflichtversicherung ist Sache der Erziehungsberechtigten. Die Schulgemeinde hat keine Versicherung für die Lernenden.