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Zusammenarbeit Eltern / Erziehungsberechtigte

Die Erziehungsberechtigten sind für die Lehrpersonen und Schulleitung wichtige Partner bei der Ausbildung der Lernenden. Durch eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus kann der Bildungsauftrag optimal erfüllt werden.

Mitwirkung

Die Erziehungsberechtigten wirken im Rahmen der Rechtsordnung mit beim Eintritt in den Kindergarten, in die Primarschule, bei der Beurteilung der Lernenden im Projekt „Ganzheitlich Beurteilen und Fördern“ GBF sowie beim Übertritt in die Sekundarstufe I und beim Entscheid, ob ihr Kind ein Förderangebot beanspruchen soll. Sie nehmen an Elternabenden und Elterngesprächen teil.

Information

Die Erziehungsberechtigten werden regelmässig über die schulische Entwicklung und das Verhalten ihrer Kinder durch Elterngespräche und Zeugnisse informiert.
Sie werden über die Lernziele, die Unterrichtsmittel und die Arbeitsweise im Unterricht und über wichtige Vorhaben im Zusammenhang mit dem Unterricht und dem Schulbetrieb an Elternabenden und anderen Schulveranstaltungen auf dem Laufenden gehalten.
Informationen und Berichte zum Schulgeschehen erscheinen zudem monatlich in den Schulnachrichten (Hitzkirchtaler) und auf der Homepage der Schulen Hitzkirch.

Ansprechpartner

Die Klassenlehrperson ist in jedem Fall für die Erziehungsberechtigten die wichtigste und erste Ansprechperson. Im weiteren steht die Schulleitung nach Absprache zur Verfügung.